
Der Elternverein ist ein freiwilliger, privatrechtlicher Zusammenschluss (Verein) von Erziehungsberechtigten der Schule. Der Elternverein entsendet die drei Vertreter/innen zum Schulgemeinschaftsausschuss. Diesen stehen die im Schulunterrichtsgesetz genannten Vertretungsrechte der Eltern im Rahmen der Schulpartnerschaft zu.
Unsere Aufgaben und Ziele:
- Mitwirkung an der Schulentwicklung
- Wahrung der Elternrechte sowie Interessen der Eltern und der Schüler in der Schule und der Öffentlichkeit wirksam vertreten
- Vertretung im Schulgemeinschaftsausschuss
- Hilfestellung in schulischen und finanziellen Problemen
- Festsetzen schulautonomer Tage und Lehrplänen
- Mitfinanzierung der Lehrmittel im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten
- Förderung und Unterstützung von Schüler/innen bei Schulveranstaltungen, Zertifikaten, Weihnachtsunterstützungen u.v.m.

























